Finanzdaten
Nachstehend finden Sie unsere Finanzdaten in der Übersicht.
Haushaltssatzungen und Haushaltspläne
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplans. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung.
Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträgen und Aufwendungen (Doppik). Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die Gemeinderäte die Finanzen der Gemeinde.
Hier können Sie die Haushaltssatzungen und die Vorberichte zu den Haushaltsplänen herunterladen.
Jahresabschlüsse und Rechenschaftsberichte
Die Jahresabschlüsse (ab 2019) sowie die Rechenschaftsberichte (bis 2018) sind die Bezeichnungen für Berichte, welche die Verwaltung einmal jährlich gegenüber dem Gemeinderat abgibt und über die finanziellen Vorgänge des vergangenen Jahres informiert.
Hier können Sie die Jahresabschlüsse und Rechenschaftsberichte herunterladen.
Wesentliche Gebührensätze
Realsteuerhebesätze:
- Abgabeart: Hebesatz
- Grundsteuer A: 360 v.H.
- Grundsteuer B: 360 v.H.
- Gewerbesteuer: 360 v.H.
Hundesteuer:
- für den ersten Hund sowie Kampfhund mit bestandenem Wesenstest: 100,00 Euro
- für jeden weiteren Hund sowie Kampfhund mit bestandenem Wesenstest: 200,00 Euro
- für den ersten Kampfhund ohne bestandenen Wesenstest: 400,00 Euro
- für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund ohne bestandenen Wesenstest: 600,00 Euro
- Zwingersteuer: 200,00 Euro
- für Hunde in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben: 50,00 Euro
Entwässerungs- und Wassergebühren:
- Schmutzwassergebühr: 3,89 Euro je m³
- für Kleinkläranlagen: 32,40 Euro je m³
- für geschlossene Gruben: 18,35 Euro je m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,56 € je m² versiegelte Fläche
- Wassergebühr: 3,45 Euro je cbm + 7% MWSt.
Erschließungs- und Entwässerungsbeitrag:
- Erschließungsbeitrag: 95 v.H.
- Entwässerungsbeitrag: 4,90 Euro je qm Nutzungsfläche (für Ortskanal)
- Wasserversorgungsbeitrag: 4,50 Euro je qm Nutzungsfläche + 7% MWST.
Vergnügungssteuer:
- pro Monat für Musikautomaten: 30,00 Euro
- pro Monat für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 12% der Bruttoeinnahmen
- pro Monat für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: 65,00 Euro
- pro Monat für Diskotheken: 110,00 Euro
Friedhofsgebühren
Die Friedhofsgebühren können Sie hier aufrufen.
Entgelte Kindertageseinrichtungen
Die Entgelte für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen können Sie hier aufrufen.
Benutzungsentgelte Schwimmbad
Die Benutzungsentgelte für das Schwimmbad können Sie hier aufrufen