Information zur repräsentativen Wahlstatistik für die Landtagswahl am 8. März 2026 (Briefwahlbezirke)
Im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und den Statistischen Landesämtern wurden für die Gemeinde Albbruck die folgenden Briefwahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt:
900 - 1 Briefwahlbezirk eins
900 - 2 Briefwahlbezirk zwei
Konkret bedeutet dies, dass Briefwählerinnen und Briefwähler einen Stimmzettel erhalten, der mit einem Unterscheidungsmerkmal versehen ist. Dieses Unterscheidungsmerkmal gibt Aufschluss über das Geschlecht der wählenden Person und die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe. Wählerinnen und Wähler, die an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen, sind von der repräsentativen Wahlstatistik nicht betroffen.
Was heißt das konkret?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 sind dies 272 (186 Urnenwahlbezirke und 86 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 11 000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmenabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt über das amtliche Wahlergebnis hinaus Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten an der Wahl beteiligen und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ggf. ungültig abgegeben wurden.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Briefwahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet! Zur Gewinnung der Daten werden die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern ausgezählt.
Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:
- Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
- Die Auszählung der Stimmzettel für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
- Es dürfen ausschließlich Wahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten berücksichtigt werden.
- Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
Die gesetzlichen Grundlagen sind zudem im Internet abrufbar unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter https://www.statistik-bw.de veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, welches den Wählerinnen und Wählern mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird.




