Tierseuchenkasse BW – Meldepflicht 2026
icon.crdate24.11.2025
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) erhebt jedes Jahr die Tierbestände, um im Seuchenfall Entschädigungen und Unterstützungsleistungen gewähren zu können. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre meldepflichtigen Tiere zu melden.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg – Meldepflicht 2026
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) erhebt jedes Jahr die Tierbestände, um im Seuchenfall Entschädigungen und Unterstützungsleistungen gewähren zu können. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre meldepflichtigen Tiere zu melden.
Wichtige Stichtage
- 01.01.2026: Meldestichtag für alle Tierhalter
(Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 zugeschickt.) - 01.02.2026: Meldestichtag für Viehhändler
- NEU ab 2026 – Bienen: Stichtag 01.05.2026
Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die TSK.
Welche Tiere müssen gemeldet werden?
Melde- und beitragspflichtig sind:
- Pferde
- Schweine
- Schafe
- Hühner
- Truthühner / Puten
Neu ab 2026 meldepflichtig (beitragsfrei):
- Bienenvölker (Stichtag 1. Mai)
Nicht zu melden an die TSK:
- Rinder (Daten werden automatisch aus der HIT-Datenbank übernommen)
- Esel
- Ziegen
- Gänse, Enten
- Gefangengehaltenes Wild (z. B. Damwild, Wildschweine)
Sonderregel für Kleinhaltungen:
Wer höchstens 25 Hühner oder Puten hält und keine anderen beitragspflichtigen Tiere, ist derzeit von der Meldepflicht befreit.
Wichtig zu beachten
- Für die Meldung zählt immer der gesamte Tierbestand pro Standort, egal ob Landwirtschaft oder Hobbyhaltung.
- Unabhängig von der Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung beim Veterinäramt angezeigt werden.
- Schweine, Schafe und Ziegen müssen zusätzlich bis 15.01.2026 in HIT gemeldet werden. Die TSK kann diese HIT-Meldung auf Wunsch übernehmen.
Warum muss ich meine Tiere melden?
Die Meldung der Tierbestände bei der Tierseuchenkasse ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Mensch und Tier. Nur wenn die Tierseuchenkasse weiß, welche Tiere wo gehalten werden, kann sie im Ernstfall schnell und wirksam handeln. Dazu gehört z. B. die Bekämpfung von Tierseuchen wie Geflügelpest, Schweinepest oder anderen gefährlichen Krankheiten.
Durch die Beiträge der Tierhalter finanziert die Tierseuchenkasse wichtige Leistungen, zum Beispiel:
- Entschädigungen bei Tierverlusten durch Seuchen
- Untersuchungen und Impfprogramme
- Unterstützung bei seuchenrechtlichen Maßnahmen
- Beratung und Angebote der Tiergesundheitsdienste
Wichtig:
Eine Entschädigung oder Kostenübernahme kann die TSK nur für gemeldete Tiere leisten.
Meldungen schützen daher nicht nur die eigenen Tiere, sondern auch andere Tierhaltungen in der Region.
Kontakt zur Tierseuchenkasse BW
Telefon: 0711 / 9673-666
E-Mail: beitrag(@)tsk-bw.de



