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Gemeinde Albbruck

Ortsrecht und Satzungen

Wenn Menschen zusammenleben - gleich in welcher Konstellation - muss Klarheit über die Regeln bestehen, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Die Regeln bilden die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden. Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 71 der Landesverfassung von Baden-Württemberg sind die Gemeinden und Gemeindeverbände mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet und können so diese Regeln aufstellen. § 4 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg (GemO) regelt, dass die Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Gemeinde noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Verordnungen geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht". Wir wollen Ihnen hier einen Teil der vielfältigen Regelungen der Gemeinde Albbruck online zur Verfügung stellen. Nach und nach ist angedacht, alle Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften in den aktuell gültigen Fassungen zu veröffentlichen.

Ortsrecht & Satzungen

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