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Gemeinde Albbruck

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

In Baden-Württemberg wird statt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben. Ziel der Neuregelung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten. Die gesplittete Abwassergebühr stellt keine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde dar, sondern verteilt die Kosten lediglich anders.

Zum 1. Januar 2010 muss rückwirkend eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden. Es erfolgt die Aufteilung in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch, während die Niederschlagswassergebühr zukünftig nach Größe und Versiegelungsart der überbauten bzw. befestigten Flächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind, berechnet wird. Die Grundstückseigentümer werden Anfang November angeschrieben und erhalten eine ausführliche Informationsbroschüre sowie einen Flächenerhebungsbogen, durch den die Versiegelungsart der befestigten Flächen ermittelt werden soll.

Neben einer allgemeinen Bürgerinformationsveranstaltung bieten wir individuelle Beratungstermine im Rathaus an. Nähere Auskünfte finden Sie immer unter "Aktuelles und Neues aus Albbruck".

  • Niederschlagswassergebühr = EUR 0,49 / qm versiegelte Grundstücksfläche

Die Neufassung der Abwassersatzung finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht & Satzungen.

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Erfassung der Daten

http://www.albbruck.de//rathaus-service/steuern-gebuehren/gesplittete-abwassergebuehr