Seite drucken
Gemeinde Albbruck

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Lärmbelästigungen vermeiden

  • Rasenmäher: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit dem Elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden.
  • Heckenscheren / Tragbare Motorkettensägen / Beton- und Mörtelmischer / Rasentrimmer, Rasenkantenschneider / Vertikutierer: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden.
  • Schredder / Zerkleinerer (sog. Häcksler): Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit dem Elektromotor betrieben werden.
  • Freischneider: Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden.
    Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
  • Grastrimmer / Graskantenschneider - Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Grastrimmer / Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben! Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
  • Laubbläser und Laubsammler: Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
http://www.albbruck.de//unsere-gemeinde/gewerbe-handel/geraete-und-maschinenlaermschutzverordnung