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Gemeinde Albbruck

Infos des Passamtes

Artikel vom 18.12.2023

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Ab 01.01.2024 können wir keine neuen Kinderreisepässe mehr ausstellen und auch keine Verlängerungen der bereits ausgestellten Kinderpässe mehr vornehmen.

Bis zum 31.12.2023 ist die Ausstellung eines Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr) bzw. die Verlängerung eines bald ablaufenden Kinderreisepasses (für 1 Jahr) möglich. Die bereits ausgestellten bzw. verlängerten Kinderreisepässe behalten auch ab 2024 ihre im Dokument aufgedruckte Gültigkeit.

In Zukunft können für Kinder keine kurzfristigen Pässe mehr ausgestellt werden. Es muss ein Personalausweis oder ein "normaler" Reisepass mit biometrischem Lichtbild und Gebühren in Höhe von 22,80 Euro (Personalausweis) bzw. 37,50 Euro (Reisepass) für Personen unter 24 Jahren ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt daher bei Ausweisen ca. 2-3 Wochen, bei Reisepässen ca. 3-4 Wochen.

 

Reisepass wird ab 01.01.2024 teurer

Der Reisepass wird ab 01.01.2024 für ab 24-jährige auf 70,00 Euro steigen (bisher 60,00 Euro).
 

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne das Bürgeramt:

Zimmer 100, Telefonnummer: 07753 930-101 oder Telefonnummer: 07753 930-102, mail: buergeramt(@)albbruck.de bzw. gemeinde(@)albbruck.de

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