Fragen und Antworten zum Glasfaser-Hausanschluss: Gemeinde Albbruck

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In der Übersicht

Nachstehend finden Sie alle Fragen und Antworten zum Glasfaser-Hausanschluss.

Welche Vorteile habe ich von einem Glasfseranschluss?

Glasfaser bringt Ihnen superschnelles Internet für jeden Bedarf, modernes und kristallklares Fernsehen sowie günstige und zuverlässige Telefonie. Bei einem Gewerbeanschluss kann die Datenübertragung außerdem symmetrisch erfolgen, wodurch man die gleiche Geschwindigkeit für Down- und Upload erreichen kann. Ein weiterer Vorteil ist die Wertsteigerung Ihres Wohneigentums. Immobilienmakler weisen bereits heute klar darauf hin, dass die Nachfrage nach Immobilien in Orten ohne Breitband zurückgeht, was sich entsprechend auf den Preis auswirkt - besonders im ländlichen Raum. Ein Glasfaseranschluss erhöht den Wert Ihrer Immobilie, fördert die Produktivität Ihres Unternehmens, macht Ihren Wohnraum als Vermieter attraktiv, schafft heimatnahe hochwertige Arbeitsplätze, schafft Lebensqualität in Ihrer Heimat!

Was bringt mir ein Glasfaseranschluss, wenn ich ihn zunächst noch nicht nutzen und vorläufig keinen Vertrag mit dem Anbieter abschließen möchte?

Ein Hausanschluss an das Glasfasernetz steigert vor allem den Wert Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie im Vergleich zu nicht versorgten Plätzen. Eine Anbindung an das weltweite Netz wird privat und beruflich immer wichtiger und ist deshalb wichtiges Kriterium für die Wahl des Wohnorts oder Gewerbestandorts. Ob Sie den Internet- und Telefonie-Anbieter wechseln oder bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben möchten, entscheiden Sie selbst.

Kann ich auch später noch einen Anschluss bekommen?

Wurden die Leitungen in Ihrer Straße bereits verlegt, ist ein nachträglicher Hausanschluss möglich. Sie zahlen dann jedoch die tatsächlichen Kosten der Verlegung des Hausanschlusses.

Wie funktioniert ein Vertragsabschluss bei einer Eigentümergemeinschaft?

Bei einer Eigentümergemeinschaft müssen alle Eigentümer einverstanden sein und den Hausanschlussvertrag unterschreiben. Sie können sich die Erschließungskosten dann z.B. teilen. Falls vorhanden, regelt solche Angelegenheiten meist die Hausverwaltung. Das Einverständnis aller Eigentümer ist für die Maßnahmen auf dem Grundstück erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch alle durch einen Wohnungsanschluss angeschlossen werden müssen. Jede Partei kann ihren gewünschte Internet- und Telefonie-Anbieter nach wie vor frei wählen.

Können bei mehreren Wohnungsinhabern auch nur Einzelne angeschlossen werden?

Ja, es ist möglich auch nur einzelne Wohnungen anzuschließen. In jeder angeschlossenen Wohnung (bzw. im Keller) wird ein Netzabschlussgerät installiert. In den Wohnungen, die nicht angeschlossen werden sollen, wird kein Netzabschlussgerät angebracht.

Kann ich vom Hausanschlussvertrag zurücktreten?

Sie können bis zwei Wochen nach Ankündigung des Beginns der Bauarbeiten am Teil des Verteilnetzes, der Ihr Grundstück erschließen soll, aus sachlichem Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde Albbruck vom Vertrag zurücktreten.

Was kann ich als Mieter tun?

Sie können als Mieter nicht selbst einen Vertrag abschließen. Sie können dem Eigentümer Ihres Hauses jedoch auf das Projekt der Gemeinde Albbruck aufmerksam machen und ihm die Informationen weiterleiten, damit er das Grundstück anschließen lässt. Damit haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Wohnung zu versorgen.

Was sollen Hauseigentümer tun, die das Haus an das Glasfasernetz anschließen wollen, deren Mieter aber noch kein Interesse haben?

In diesem Fall kann natürlich trotzdem ein Grundstücksanschluss erfolgen. So sichert sich der Eigentümer den günstigeren Anschlusspreis und erhöht die Attraktivität für künftige Mieter. Die Mieter können anschließend selbst entscheiden, ob sie einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Bei welchen Anbietern kann ich einen Vertrag abschließen?

Aktuell können über folgende Anbieter Verträge für einen schnellen Glasfaseranschluss abgeschlossen werden:

Firma Stiegeler Internet Service GmbH

RST Datentechnik GmbH