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![]() Immer für Sie daGemeinde Albbruck ![]() Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte von Schul- und KindergartenkindernVorgezogene Weihnachtsferien in Kindergärten und SchulenDie Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann. Pressemitteilung der Landesregierung Schreiben von Kultusministerin Eisenmann vom 14.12.2020 Alle wichtigen Informationen zur Notbetreuung in den Kindergärten erhalten Sie hier: Antrag auf Notbetreuung Kindertageseinrichtungen Gemeinde ab 16.12.2020 Die Anträge für die Notbetreuung in den Kindergärten sind direkt im jeweiligen Kindergarten einzureichen. Für die Notbetreuung in den Schulen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schulleitung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kinder in die Notbe-treuung aufgenommen werden können? Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.
Stand: 15.12.2020 Elternwissen in Zeiten von CoronaDas Coronavirus stellt uns vor große Herausforderungen. Wie können Sie als Familie die kommenden Wochen gut überstehen? Wie können Sie mit Unsicherheit, Furcht und Ängsten umgehen und Ihre Kinder bestmöglich begleiten? Wie können Sie die Zeit sinnvoll gestalten? Antworten auf diese und ähnliche Fragen sowie vielfältige Anregungen und Tipps für sinnvolle und kreative Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sie in der Broschüre des AGJ-Fachverband für Prävention und Umgang mit Gebühren für KinderbetreuungeeinrichtungenDie Gemeindeverwaltung hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen bzgl. der Pflicht zur Bezahlung von Kindergarten- und Schulbetreuungsgebühren erhalten. Grundsätzlich ist es so, dass nach der Gebührensatzung für die kommunalen Kindergärten die Pflicht zur Beitragszahlung weiterbesteht. Nachdem aber das Land Baden-Württemberg am 27.03.2020 in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden beschlossen hat, die Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten und Schulbetreuung zu tragen, werden wir den Einzug der Beiträge für den Monat April 2020 aussetzen. |