Rasenmäher:
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit dem Elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden.
Heckenscheren / Tragbare Motorkettensägen / Beton- und Mörtelmischer /
Rasentrimmer, Rasenkantenschneider / Vertikutierer:
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden.
Schredder / Zerkleinerer (sog. Häcksler):
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit dem Elektromotor betrieben werden.
Freischneider:
Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden.
Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
Grastrimmer / Graskantenschneider:
Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern / Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Grastrimmer / Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben!
Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
Laubbläser und Laubsammler:
Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.