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Gemeinde Albbruck

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Albbruck

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist seit dem Jahr 2020 die kommunale Wärmeplanung (KWP) für große Kreisstädte in Baden-Württemberg Pflicht. Für alle anderen Städte und Gemeinden besteht die Möglichkeit, die KWP freiwillig mit Fördermitteln des Landes durchzuführen.

Ziel ist der klimaneutrale Gebäudebestand bis zum Jahr 2040. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans besteht aus vier Schritten:

 

1. Bestandsanalyse

Hier wird die gesamte Energie- und Gebäudeinfrastruktur sowie die dazugehörigen Wärmeverbräuche gebäudescharf erfasst und ein sogenannter digitaler Zwilling der Gemeinde Albbruck erstellt.

2. Potenzialanalyse

Im zweiten Schritt werden sämtliche Energiepotenziale zur Versorgung der Gemeinde mit erneuerbaren Energien erhoben. Dabei fließt die Betrachtung erneuerbarer Wärmequellen (Solarthermie, Geothermie, Biomasse, etc.), erneuerbarer Stromquellen (Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, etc.) und Abwärme (Industrie, Abwasser, etc.) mit ein. Zudem wird das Potenzial steigender Energieeffizienz berechnet, sodass die Menge an benötigter erneuerbarer Energie im Jahr 2040 minimiert wird.

3. Zielszenario

Auf Basis der Bestands- und der Potenzialanalyse wird ein energetisches Zielszenario für das Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030 erstellt. Dieses soll die zukünftige (klimaneutrale) Energieinfrastruktur unter Einbindung der ermittelten Potenziale abbilden.

4. Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Im vierten Schritt wird zunächst der Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser beinhaltet solche Maßnahmen, mit denen das erstellte Zielszenario erreicht werden soll und die innerhalb der nächsten sieben Jahre umzusetzen oder zu beginnen sind. Außerdem werden Steckbriefe für jeden Ortsteil erstellt, in denen die heutige und zukünftige Energieinfrastruktur beschrieben wird.

Der KWP muss spätestens alle 7 Jahre fortgeschrieben werden.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist in Baden-Württemberg im §27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW) verankert.

„Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Gemeinden eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei.“

„Ein kommunaler Wärmeplan verknüpft die energetische Gebäudesanierung mit einer klimaneutralen Wärmeversorgung … und bildet die Grundlage für die Umsetzung.“

http://www.albbruck.de//unsere-gemeinde/kommunale-waermeplanung/kommunale-waermeplanung-in-der-gemeinde-albbruck